„Ein Grüner OB macht den Unterschied!“, freute sich die Grüne Filiz Polat auf Twitter – und diese Aussage könnte wahrer nicht sein. Für all jene, die aufgrund mangelnder Kompetenz keine Chance auf eine Stelle haben, dafür aber mit ausländischen Wurzeln aufwarten können, wurde für Hannover nun eine Quotenregel beschlossen: Bis Ende 2026 soll ein Drittel aller neu ausgeschriebenen Stellen der Stadt durch Bewerber mit Migrationshintergrund besetzt werden.
Grüne stehen mit Kompetenz und Qualifikation gemeinhin auf Kriegsfuß – was naheliegend ist, da die Partei der berufsabschlusslosen Steuergeldfresser kaum über Personalien verfügt, die davon etwas vorweisen könnten. Was zählt, ist die Gesinnung: Nicht umsonst öffnete Annalena Baerbock gezielt ungebildeten und psychisch instabilen Bewerbern die Pforten zum Diplomatendienst, indem entsprechende Tests zum Ausselektieren solcher Personen gestrichen wurden (Report24 berichtete). Und was ist für die „richtige“ Gesinnung ganz besonders wichtig? Der Kampf gegen Rassismus. Peinlich nur, wenn man dabei selbst zum Rassisten wird.
Bye bye, Gleichbehandlungsgrundsatz
So soll bei neuen Stellen der Stadt Hannover fortan die Herkunft darüber entscheiden, ob man den Job bekommt oder nicht: Ein Drittel der Stellen soll bis Ende 2026 an Menschen mit Migrationshintergrund gehen. Während in Deutschland gut ausgebildete und kompetente Kräfte in gesuchten Branchen allgemein unabhängig von ihren ethnischen Wurzeln wenig Schwierigkeiten haben, einen Job zu finden, sorgen die Grünlinge dafür, dass die Herkunft eines Menschen bei der Stellenvergabe zum strikten Unterscheidungsmerkmal wird.
Ob Einstellungen per Quotenregel bei Kollegen für hohe Akzeptanz sorgen, darf bezweifelt werden – und auch die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz muss infrage gestellt werden. Alexander Lambsdorff (FDP) bezeichnete die Regelung als evident verfassungswidrig – woraufhin die Grüne Filiz Polat wörtlich erwiderte, laut Koalitionsvertrag der Ampel müssten schließlich konkrete Maßnahmen für einen „Kulturwandel“ ergriffen werden.
Dieser Vertrag steht übrigens rechtlich keinesfalls über dem Grundgesetz. Über die sogenannten „Verschwörungstheorien“ über den Bevölkerungsaustausch darf man sich bei derartigen Aussagen jedenfalls kaum wundern…